Sunday, April 29. 2018
Wegen einigen Nachfragen, hier meine Klarstellung:
Und wieder wurde ich einmal verurteilt wegen Beleidigung vom AG Dortmund, bereits im November 2017. Die Verhandlung war in sich schlechter als jede TV Gerichtsshow. Vor der SHOW im AG Dortmund ist rein zufällig der Präsident des AG Dortmund über den Flur gelaufen und „grinnste mir“ warum auch immer ins Gesicht…. Ein Schelm der sich nix böses dabei denkt…. Genau dieser Präsident hatte mir ein Hausverbot bis Ende 2017 ausgesprochen, aus meiner Sicht willkürlich.
In der Berufungsverhandlung im LG Dortmund lief es noch merkwürdiger als ich bereits vorher schon vermutete ab. Der Zeuge widersprach sich in der Aussage. Ich soll mal wieder am Telefon beleidigt haben. Einen Pflichtverteidiger habe ich auch wieder einmal nicht erhalten. Zudem äußerte der Vorsitzende Richter am LG Dortmund, dass er sich mit dem BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) gar nicht so richtig auskennt. Ich konnte zudem nachweißen dass ich Mitglied in dem Verein war, indem der Zeuge im Vorstand ist und dieser stritt es ab, ohne Beweis zu erbringen. Natürlich glaubte man den Zeugen.
Erst einige Tage später ist mir aufgefallen, dass der Zeuge eine ganz andere Aussage machte, als bei der Anzeige bei der Polizei, obwohl Wahrheitspflicht sich aus der ZPO ableiten lässt und auch besteht.
Ich habe mich dann mit der Staatsanwältin in Verbindung gesetzt die bei der Berufungsverhandlung im LG Dortmund anwesend war, dies interessierte Sie aber nicht. Ermittlungen gegen den Zeugen der offenkundig anders aussagte als wie Angezeigt wurde, werden wohl auch nicht eingeleitet werden – Wieso???? Auch habe ich den Vorsitzenden Richter am LG Dortmund ein Schreiben zukommen lassen, da Urteilsgründe nicht richtig gefasst wurden etc. eine Reaktion sowie eine Abänderung erfolgte bis jetzt nicht.
In Deutschland gilt der Grundsatz im Zweifel für den angeklagten, zumal nach Aktenlage (was ich später bemerkte) 2 verschiedene Aussagen gemacht wurden.
Für mich ist unverständlich, wie man aufgrund offenkundiger Tatsachen verurteilt werden kann, in einem Land was sich als Rechtstaat bezeichnet, Russland Unmenschlichkeit etc. vorwirft… Zeiten vor 1945 mit gemacht hatte und diese nie wieder kommen lassen will.
Ich bin wohl zu unbequem weil ich mich seit Jahren gegen eine Lobby verteidige und mir hohe Kosten dadurch entstanden sind. Sind da am AG und LG Dortmund Seilschaften im Spiel???
Zudem war noch ein Journalist aus Bochum im Gerichtsaal anwesend, der mich als 170 Kg Mann bezeichnete…in einem Artikel der WR sowie der Ruhrnachrichten (Dortmund) und auch nicht zu 100% bei der gesamten Verhandlung anwesend war. Auch drohte mich dieser mit Juristischen Schritten, falls ich seinen Namen nenne und der Sache nachgehe. Ich frage mich aber wie kann ein Journalist nicht voreingenommen sein, wenn ihn nur die Verurteilung interessierte??? Seilschaften??? Sollte oder musste er gegen mich etwas schreiben?????
In der Schöffenberatung in LG (Berufung) rummste es gewaltig (war sehr laut), so dass man eine Einflussnahme auf die Schöffen vermuten konnte, um auf das gewünschte Ergebnis zu kommen (meine Verurteilung).
Die Verurteilungen / (Beleidigungen) sollen komischerweise immer am Telefon erfolgt sein.
Es sind immer nur "Geschädigte", die mittelbar oder unmittelbar mit einer bestimmten Sportart in Verbindung stehen.
Zudem finde ich keinen Anschluss mehr in dieser Sportart in NRW sowie anderen Bundesländern.
Kontaktverbote zu bestimmten Personen dieser Sportart sowie deren Anwalt per Einstweiliger Verfügung, meist LG (Über höhere Streitwerte kann man gut Verdienen????)
Mobbing, Schikane und Unsportlichkeit darf ich zudem auch einigen nicht vorwerfen - was ich ja auch nicht vorhabe und auch nicht will, da gibts auch eine Verfügung.
Zudem meiner Meinung noch eine unbestimmte Verfügung, die meiner Meinung nach einen Maulkorb in der Öffentlichkeit darstellt.
Macht Euch ein Bild.